Versicherungen und Behörden
Gutachten zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe
Sie sind Betroffener der Flutkatastrophe vom Juli 2021 und stellen den Antrag auf Förderung gemäß der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen. Hierzu sind die vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW herausgegebenen Richtlinien einzuhalten, unter anderem muss Ihrem Antrag ein Gutachten beigefügt sein, sollte der Schaden an Ihrem Gebäude oder Ihrem Hausrat eine Summe von 50.000 € übersteigen. Wir gehören zu den Sachverständigen, die vom Ministerium zur Erstellung des geforderten Gutachtens anerkannt sind. Das heißt, unser Büro erfüllt die Voraussetzungen zur Erstellung des Gutachtens. Auch die notwendige Erfahrung haben wir bereits bei der Begutachtung der Flutschäden, sofern sie von Versicherern in Auftrag gegeben worden waren, gesammelt; sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Ihnen entstehen mit unserer Beauftragung keinerlei Kosten für das Gutachten, auch diese Kosten werden im Rahmen der Fluthilfe vom Ministerium übernommen.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen. Gerne.
Wir schaffen Synergien
Die Krüger Experts GmbH ist ein seit über 20 Jahren europaweit tätiges Sachverständigenbüro mit Schwerpunkt Begutachtung von Versicherungsschäden. Gleichermaßen unterstützen wir Behörden und Versicherungen bei der Aufklärung von Brandursachen.
Ein hochkompetentes Team aus Spezialisten der unterschiedlichsten Fachbereiche macht uns zu einem der führenden Büros in Deutschland.
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