Zusammenhänge verstehen – Umstände bewerten
Die Vermögensversicherung übernimmt Vermögensverluste und -einbußen ihres Kunden infolge eines versicherten Ereignisses.
Die Unterscheidung erfolgt zwischen echten Vermögensschäden (keine unmittelbare Folge eines Personen- oder Sachschadens), wie z. B. Beratungsfehler, Rechenfehler und unechten Vermögensschäden, die unmittelbar aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren.
Die Bewertung der Vermögensverluste erfolgt nach einer vollständigen oder teilweisen Betriebsunterbrechung durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Maschinenbauschäden, Planungsfolgen oder sonstigen Schäden.
Sämtliche Umstände, die sich aus einer Zuwiderhandlung ergeben, werden auf Plausibilität und Zugehörigkeit geprüft.